1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Bedingungen fest, nach denen das Unternehmen (Firmenname: Allerhand KERAMIK OG, Handelsname Allerhand Keramik oder “das Unternehmen”) seine Dienstleistungen erbringt. Als Dienstleistungen zählen
Die Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kund/innen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
1.2 Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Sie sie verstehen. Wenn Sie den Nutzungsbedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie kein/e Kunde/in der Allerhand KERAMIK Werkstatt werden.
1.3. Das Unternehmen kann diese Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Wenn Sie unsere Dienste weiterhin nutzen, nachdem Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen vorgenommen und Ihnen mitgeteilt wurden, stimmen Sie zu, an diese Änderungen gebunden zu sein.
1.4. Sie können die aktuelle Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einsehen, indem Sie auf den Link “AGB” am unteren Ende der Allerhand KERAMIK-Website (allerhand.at) klicken. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie mit den aktuellen Nutzungsbedingungen vertraut sind. Es wird daher empfohlen, den obigen Link regelmäßig zu überprüfen.
1.5. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
2.1 Jede/r Kunde/in erklärt und bestätigt gegenüber der Gesellschaft, dass alle von ihm/r zur Verfügung gestellten Informationen zu dem der Gesellschaft angegebenen Datum wahr und richtig sind. Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Unternehmen jede Änderung der Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mitzuteilen.
2.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Zutritt zur Werkstatt zu verweigern.
2.3. Außer im Falle von Kinderkursen dürfen Kinder zwischen 3 und 14 Jahren die Werkstatt nur benutzen oder einen Kurs besuchen, wenn sie von einem Elternteil oder einer von den Eltern dazu schriftlich berechtigten Person begleitet werden, der/die auch ein/e zahlende/r Kunde/in sein muss.
2.4. Allerhand KERAMIK (deren Geschäftsführerinnen, Angestellte, Auftragnehmer/innen oder sonstige Erfüllungsgehilf/innen) übernimmt in Fällen leichter Fahrlässigkeit keine Haftung für Sach- oder Vermögensschäden der Teilnehmer/innen, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit haben die Geschädigten zu beweisen. Soweit die Haftung des Allerhand KERAMIK ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Geschäftsführerinnen, Angestellten, Auftragnehmer/innen oder sonstige Erfüllungsgehilf/innen.
2.5. Persönliche Gegenstände werden auf eigene Gefahr in die Räumlichkeiten der Werkstatt gebracht. Allerhand KERAMIK übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden an solchen Gegenständen.
2.6. Sämtliche von Allerhand KERAMIK in Publikationen und Internetseiten bereitgestellten Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerhand KERAMIK übernimmt jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen, soweit Allerhand KERAMIK nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.
2.7. Allerhand KERAMIK übernimmt keine Haftung hinsichtlich eines bestimmten persönlichen Lernerfolgs und kann nicht für einen bestimmten individuellen Erfolg der von Allerhand KERAMIK durchgeführten Kurse und Workshops haftbar gemacht werden.
2.8. Alle Werkstücke müssen auf der Unterseite durch die Initialen oder ein Zeichen des Kunden gekennzeichnet werden. Nicht gekennzeichnete Werkstücke werden von den Mitarbeitern der Werkstatts nach einer bestimmten Frist gespendet.
2.9. Das Allerhand KERAMIK Werkstatt übernimmt trotz aller Sorgfalt keine Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung von Keramikstücken. Allerhand KERAMIK haftet für keinerlei Misserfolge, die sich durch einen Brennvorgang ergeben.
Beim Bemalen von fertiger Schrühware gelten die Allgemeinen Werkstattregeln. Den Anweisungen der Allerhand KERAMIK Mitarbeiter ist stets Folge zu leisten.
Die bemalten Werkstücke werden von den Allerhand KERAMIK Mitarbeitern, außer es wurde anders vereinbart, innerhalb von zehn Tagen fertig gestellt. Der Kunde hat sechs Wochen Zeit sein Werkstück abzuholen, danach werden sie in Boxen verstaut und am Ende des Jahres gespendet.
Sie können sich Ihre fertigen Werkstücke auch zusenden lassen. Die Gebühr dafür erfahren Sie bei Nachfrage. Allerhand KERAMIK verpackt die Gegenstände nach bestem Gewissen, falls trotzdem etwas beim Versand zerbricht oder beschädigt wird, haftet Allerhand KERAMIK nicht.
Bemalte Keramikstücke befinden sich bis zu 6 Wochen nach dem Besuch im Abholregal, bis sie aus Platzgründen in Boxen sortiert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind wir für die Vollständigkeit und Unversehrtheit der Stücke verantwortlich, danach können wir diese nicht mehr garantieren.
Beim Kauf unserer Schrühware bei Allerhand KERAMIK sind folgende Leistungen inkludiert:
Beim Kauf von Schrühware sind folgende Leistungen inkludiert:
3.8.1 Wird ein Keramikstück nach Ablauf der vereinbarten Abholzeit nicht aufgefunden, wird der Vorgang intern dokumentiert. Die Kundin/der Kunde wird innerhalb von zwei Wochen ab Feststellung des Fehlens telefonisch oder per E-Mail über den Status informiert.
3.8.2 Eine Haftung von Allerhand KERAMIK für das Auffinden bzw. den Verlust eines Keramikstücks besteht ausschließlich, sofern sämtliche nachfolgenden Voraussetzungen durch die Kundin/den Kunden erfüllt wurden:
a) Es liegt ein Foto des fertigen Stücks vor sowie eine eindeutige Beschriftung auf der Unterseite oder auf einem zugehörigen Signaturzettel, der von Allerhand KERAMIK zur Verfügung gestellt wurde, falls das Beschriften des Stücks zum Signaturzeitpunkt nicht möglich ist.
b) Das Stück wurde eindeutig mit dem vollständigen Nachnamen sowie zusätzlich mit Datum und Glasurstempel gekennzeichnet.
c) Die vereinbarte Abholdauer ist vollständig abgelaufen.
d) Die vereinbarte Abholfrist wurde eingehalten.
3.8.3. Bei unzureichender oder nicht eindeutiger Kennzeichnung, insbesondere bei Verwendung von Initialen, Vornamen oder sonstigen nicht eindeutig zuordnenbaren Angaben, ist eine Haftung für den Verlust ausgeschlossen.
3.8.4. Kann das Keramikstück innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung gemäß Absatz (1) nicht aufgefunden werden, erhält die Kundin/der Kunde eine Entschädigung in Form eines Gutscheins für einen „Clay Time“-Besuch im Umfang von 500 Gramm Ton.
3.8.5 Der Gutschein ist übertragbar, bei Allerhand KERAMIK einlösbar und ab dem Tag der Benachrichtigung für die Dauer von drei Monaten gültig. Die Einlösung erfolgt durch vorherige kostenfreie Buchung über die Website und das Vorlegen des Gutscheins vor Ort am Besuchstag.
Grundsätzlich gilt: Tickets sind nicht personengebunden, sie können bei Nicht-Antritt eines Kurses im Vorhinein an andere Personen weitergeben werden.
Umbuchung und Stornierung sind jederzeit bis zum Termin möglich.
Für Anpassungen dieser Art von Buchung muss eine Email an folgende Emailadresse gesendet werden:
info@aller-hand.at
Sommercamps, 5- und 9-wöchige Kurse, intensive 1-wöchige Kurse, Clay Club Explorers)
8.1. Das Inventar, die Räumlichkeiten, Medien und Geräte de Allerhand KERAMIK Werkstatt sind schonend zu verwenden bzw. zu behandeln. Allfällige Schäden sind umgehend zu melden.
8.2. Die Kurs- und Workshop-Teilnehmer/innen haften für alle durch sie verursachten Schäden und sind daher zu entsprechendem Ersatz verpflichtet.
9.1. Allerhand KERAMIK kümmert sich um die Daten und sorgt für deren Sicherheit. Wir verarbeiten diese Daten gemäß der DSGVO, dem DSG 2018 sowie dem TKG. Weitere Informationen finden sich in der Allerhand KERAMIK Datenschutzrichtlinie.
Allerhand KERAMIK OG (Handelsname: Allerhand KERAMIK) ist eine Offene Gesellschaft mit Sitz in Lannach und der Geschäftsanschrift 8502 Lannach, Radlpass Straße 10, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Graz unter FN………… und mit der UID-Nummer ATU……….
13.1. Diese Vereinbarung untersteht materiellem österreichischem Recht.
13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit nicht § 14 KSchG etwas Abweichendes vorsieht – das für Graz sachlich zuständige Gericht.